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Unsere AGB.

Das Kleingedruckte ganz groß.

Geltungsbereich, Vertragsschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber der Cleo GmbH geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

Präsentationen

Die gänzliche oder teilweise Verwendung der von der Cleo GmbH mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Cleo GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

Alle von der Cleo GmbH vorgestellten oder ausgehändigten Arbeiten und Leistungen im Rahmen von Präsentationen oder persönlichen Gesprächen unterliegen dem Urheberrecht. In der Annahme eines Präsentationshonorars seitens der Cleo GmbH liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

 

Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

Dem Auftraggeber sind vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die vom Auftraggeber frei zu geben sind. Mit der Kostenfreigabe seitens des Auftraggebers wird die von der Cleo GmbH angebotene Leistung gemäß den im Kostenvoranschlag beschriebenen Umfang und Bedingungen zugestimmt.

Aufträge bis zu € 500,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten oder Vertragsverhältnisse wie z.B. Satzkosten, Retuschen, Zwischenpräsentationen, Websiteänderungen/-ergänzungen und dergleichen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung seitens des Auftraggebers. Bei Neukunden wird nach Erteilung des Auftrags bzw. Freigabe des Kostenvoranschlages eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme fällig. Die vereinbarte Auftragsfrist beginnt mit dem Erhalt der Abschlagszahlung.

Aufträge ohne vereinbarten Kostenvoranschlag oder Festpreis werden zum jeweils gültigen Stundensatz (derzeit € 89.- netto) berechnet.

Die Cleo GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die Cleo GmbH ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Mit der Auftragserteilung an die Cleo GmbH erteilt der Auftraggeber ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.

Als verbindliche Aufträge gelten alle telefonisch, schriftlich (per Brief oder Email) oder mündlich erteilten Beauftragungen sowie Auträge, die über die offiziellen Social-Media-Kanäle der Cleo GmbH eingehen.

 

Abwicklung von Aufträgen

Von der Cleo GmbH übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Fotos, Illustrationen, Audio- und Videodateien, Modelle usw.), die die Cleo GmbH erstellt oder erstellen läßt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben das Eigentum der Cleo GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Die Cleo GmbH ist nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.

Für die Bearbeitung der Aufträge setzt die Cleo GmbH branchenübliche Techniken und Software-Lösungen ein, die auf Basis des Apple-Betriebssystems Anwendung finden. Die Cleo GmbH ist nicht verpflichtet, erarbeitete Vorlagen und Layouts zur Verarbeitung in Windows-PC-Systemen aufzubereiten.

 

Beanstandungen, Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die vertragsgemäß vereinbarten Eigenschaften der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Layoutfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten.

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

 

Internet/Webbasierte Softwarelösungen

Für jede Internetpräsentation sowie für die Verweise, die per Weblink verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben. Die Inhalte der Internetpräsentation müssen der Wahrheit entsprechen. Die Cleo GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Auftraggebers.

Ebenso übernimmt die Cleo GmbH keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Internetpräsentation entstanden sind.

Bei von Kunden selbst administrierten Websites erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung mit der Veröffentlichungsfreigabe des Kunden bzw. der Onlinestellung der Website. Für Websites oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, übernimmt die Cleo GmbH keine Gewährleistung oder Haftung.

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für die Deinstallation zusätzlich erhoben werden. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben.

Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden von der Cleo GmbH schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

 

Lieferung und Lieferfristen

Die Lieferverpflichtungen der Cleo GmbH sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

Die von der Cleo GmbH zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Cleo GmbH bestätigt wird.

Wettbewerbs- und/oder urheberrechtliche Überprüfungen sind nicht Bestandteil der Lieferverpflichtungen der Cleo GmbH und sind gesondert zu vereinbaren.

 

Zahlungsbedingungen

Die im Angebot bzw. der Kalkulation der Cleo GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Nebenkosten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages notwendig sind (z.B. der Einkauf von Fotomaterial inklusive der Nutzungsrechte, Zeitaufwendungen für Besprechungen oder Verhandlungen mit Dritten) sowie Materialkosten wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Datenträgern wie CD-ROM, Stick etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Bei Mediaaufträgen, die die Cleo GmbH im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter Anwendung von Mengenrabatten oder Malstaffel erteilt, ist für deren Einhaltung der Auftraggeber verantwortlich. Bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen erhält der Auftraggeber eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Es gelten die Preislisten der Werbeträger am Erscheinungstag. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Cleo GmbH nicht.

Die von der Cleo GmbH dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei der Werbemittelherstellung ist die Agentur berechtigt, Vorausrechnungen bzw. Zwischenabrechnungen zu erstellen. Bei Neukunden wird mit Auftragserteilung ein Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme fällig. Vereinbarte Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Die Nutzungsrechte an Leistungen der Cleo GmbH, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

 

Haftung

Die Cleo GmbH haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet die Cleo GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.

Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Cleo GmbH.

 

Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Vom Auftraggeber gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen frei.

Alle von der Cleo GmbH gelieferten Texte, Bilder, Grafiken sowie Programmierungen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Sie stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung.

Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Cleo GmbH gestattet. Die Übertragung der uneingeschränkten Eigentums- bzw. Copyrightrechte auf den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Cleo GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Cleo GmbH. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Die AGB der Cleo GmbH sind gültig seit 01. Januar 2020

 

Agentur für Werbung
und Webdesign

Adresse

Cleo GmbH

Karlsplatz 2
63179 Obertshausen

Kontakt

  • (06104) 95 35 615
  • kontakt [at] cleogmbh.de

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